Der Entscheidung sich professionelle psychotherapeutische Hilfe zu suchen, geht oftmals ein längerer Prozess voraus. Manchmal müssen vorab innere Barrieren überwunden werden. Zudem tauchen Fragen auf z.B. wie eine Psychotherapie abläuft, wer die Kosten dafür übernimmt , wie häufig Sitzungen stattfinden etc...

Diese und weitere Themen können in der sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde (auch bekannt als "Erstgespräch") besprochen werden:

Nach Ihrer vorzugsweise telefonischen Kontaktaufnahme mit mir vereinbaren wir zunächst ein Erstgespräch. In diesem haben Sie die Möglichkeit mir Ihr Anliegen und ihre Situation zu schildern. 

Üblicherweise finden danach noch weitere Gespräche statt, die dazu dienen festzustellen, ob bei Ihnen eine Psychotherapie im Sinne der Richtlinien angezeigt ist oder aber ob andere Maßnahmen, zum Bsp. eine Beratung oder ein stationäre Behandlungsmaßnahme für Ihre Problemlage geeignet ist.

Wenn ausreichend Anhaltspunkte für eine behandlungsbedürftige psychische Störung bei Ihnen vorliegen, muss im nächsten Schritt besprochen werden welches Therapieverfahren und in welcher Form,  als Einzel-  und/oder Gruppenpsychotherapie bei Ihnen am geeignetsten erscheint.  

 

Es gibt zur Zeit drei sog. anerkannte Psychotherapieverfahren, die der Gemeinsame Bundesausschuss als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkennt: 

1. Analytische Psychotherapie

2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

3. Verhaltenstherapie

 

 Wenn eine tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie bei Ihrer Problematik angezeigt ist (Behandlungsindikation) und ich freie Therapieplätze zur Verfügung habe (Kapazität), vereinbaren wir zwei bis drei probatorische Sitzungen. Diese der eigentlichen Therapie vorausgehenden Sitzungen sollen dabei helfen, sich zunächst gegenseitig kennenzulernen, mit meiner Behandlungsmethode vertraut zu werden  und auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen, ob ein Antrag auf eine Psychotherapie in Form einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse gestellt werden soll.

Vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie muss bei den Kostenträgern (Krankenkassen) ein Konsiliarbericht durch einen Arzt erfolgen. Hierin bescheinigt der Arzt, dass die zu behandelnden Symptome psychischer Art und ursächlich nicht organisch bedingt sind. Eine ärztliche Begleitung bzw. Mitbehandlung  oder auch medikamentöse  Behandlung durch eine/n Psychiater/in kann dabei sinnvoll oder auch notwendig sein.

Selbstverständlich unterliegen alle psychotherapeutischen Gespräche der Schweigepflicht.

 

*Aktueller Hinweis *(2021): Die Pandemie hat u.a. zu einer erheblich stärkeren Nachfrage bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten geführt. Zur Zeit sind bei vielen niedergelassenen PsychotherapeutInnen die Praxen ausgelastet und die Wartezeiten lang. Es kann also phasenweise, auch bei mir, vorkommen, dass keine freien Kapazitäten für einen Therapieplatz vorhanden sind. 

 

Im folgenden finden Sie Informationen zur  Abrechnung.