Abrechnung bei Selbstzahlern

 

Als Selbstzahler sind Sie frei von einer Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse oder Konsultationsgründen. Somit entfällt auch der Konsiliarbericht durch einen Arzt/Psychiater. Die Begrenzung des Stundenumfangs der Psychotherapie, also die maximale Behandlungsfrequenz und -dauer ist in diesem Falle nicht vorgegeben und kann individuell mit Ihnen vereinbart werden. Selbstverständlich unterliegen alle psychotherapeutischen Gespräche der Schweigepflicht.Die Honorierung meiner psychotherapeutischen Leistung erfolgt analog der GOP/GOÄ (siehe Gebührenordnung für Ärzte) bzw. kann bei mir erfragt werden.