Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen

 

Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ Verordnungstext) bzw. dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM - Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und/oder der Beihilfestelle übernommen. Für gesetzlich Krankenversicherte stellt die Psychotherapie nach einem zugelassenen Richtlinienverfahren eine Kassenleistung dar.

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen je nach Art der Versicherung: