Abrechnung ggü. Beihilfestellen
Psychologische Psychotherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Beantragung einer Psychotherapie sind bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet.