Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen

 

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie von gesetzlich Versicherten. Die in meiner Praxis angebotene tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie ist in diesem Sinne ein zugelassenes Richtlinienverfahren.

 

Zu ihrer ersten Sitzung bringen gesetzlich Versicherte lediglich ihre Krankenversicherungskarte mit. Ein Überweisungsschein ist nicht mehr erforderlich.