Abrechnung ggü. einer privaten Krankenversicherung

 

Bei Privatversicherten hängt die Kostenerstattung immer vom Versicherungsvertrag ab. In der Regel findet eine volle Erstattung der Kosten statt. Es sollte jedoch zuvor geklärt werden ob die Kosten für die Behandlung im Rahmen einer psychologischen Psychotherapie übernommen werden und welche Voraussetzungen dabei ggf. erfüllt werden müssen.

Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.

Monatlich werden Ihnen Rechnungen über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der GOP/GOÄ Gebührenordnung gestellt, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.